Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der EVENTcash (Directsoft Solution OG) im Bereich Vermietung von Kassensystemen, Softwarebereitstellung sowie damit verbundener Dienstleistungen.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Überlassung von Kassensystemen („EVENTcash“) inklusive Hardware und Software zur temporären Nutzung.
- Die Geräte bleiben im Eigentum von EVENTcash. Es wird ausschließlich eines zeitlich begrenzten Nutzungsrechts eingeräumt.
3. Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind unmittelbar nach Erhalt ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist EVENTcash berechtigt, Leistungen auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Nutzung und Sorgfaltspflichten
- Der Kunde verpflichtet sich zu einer sachgemäßen und sorgfältigen Nutzung der überlassenen Systeme.
- Insbesondere ist sicherzustellen:
- Schutz vor Flüssigkeiten, Schmutz und mechanischen Einwirkungen
- Einhaltung der Betriebstemperatur (5–50 °C)
- sichere Verwahrung zur Vermeidung von Diebstahl
- sachgemäßer Transport
- Eigenmächtige Änderungen oder Manipulationen an Hard- oder Software sind untersagt und führen zum Verlust sämtlicher Ansprüche.
5. Haftung des Kunden
- Der Kunde haftet uneingeschränkt für sämtliche Schäden, Verlust oder Diebstahl während der gesamten Mietdauer – unabhängig vom Verschulden.
- Bei Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen (derzeit € 2.500 netto pro Kassensystem, sofern nichts anderes vereinbart wurde).
- Teilbeschädigungen sind entsprechend der Reparatur- oder Ersatzkosten zu ersetzen.
6. Haftung und Gewährleistung von EVENTcash
- EVENTcash erbringt Leistungen nach bestem Wissen und Stand der Technik, übernimmt jedoch keine Garantie für einen unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb.
- Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Die Haftung ist der Höhe nach auf die jeweilige Auftragssumme begrenzt.
- Jegliche Haftung für:
- entgangenen Gewinn
- Umsatzausfälle
- Betriebsunterbrechungen
- indirekte Schäden oder Folgeschäden
ist ausgeschlossen.
- EVENTcash haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B. Stromausfälle, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Internetdiensten).
7. Fremdleistungen und Infrastruktur
- EVENTcash übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit externer Infrastruktur, insbesondere:
- Internetverbindung
- Netzwerk (LAN/WLAN)
- Stromversorgung
- Hardware von Drittanbietern
- Dies gilt auch dann, wenn diese durch Dritte im Auftrag des Kunden bereitgestellt werden.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hat für geeignete Einsatzbedingungen zu sorgen, insbesondere:
- stabile Internetverbindung
- ausreichende Stromversorgung
- geschultes Personal
- Bei Verletzung dieser Pflichten entfällt jegliche Haftung von EVENTcash.
9. Software und Daten
- Die Verantwortung für:
- Dateneingabe
- Preise
- steuerliche Richtigkeit
liegt ausschließlich beim Kunden.
- EVENTcash übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Eingaben oder daraus resultierende Schäden.
- Der Kunde ist selbst für Datensicherung verantwortlich.
10. Support und Service
- Supportleistungen erfolgen im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Ein Anspruch auf sofortige Fehlerbehebung besteht nicht.
- Vor-Ort-Betreuung stellt keine Garantie für störungsfreien Betrieb dar.
11. Rückgabe
- Die Geräte sind zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
- Schäden sind unverzüglich zu melden.
12. Vertragsdauer und Kündigung
- Verträge gelten für die jeweils vereinbarte Mietdauer.
- Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
- Erfolgt eine Kündigung durch den Kunden nicht spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn, ist EVENTcash berechtigt, einen angemessenen Storno- bzw. Aufwandersatz in Rechnung zu stellen.
- Dieser Aufwandersatz umfasst insbesondere bereits erbrachte Leistungen, Vorbereitungsarbeiten, Reservierungen sowie entgangene Dispositionsmöglichkeiten und kann bis zur Höhe der vereinbarten Auftragssumme betragen.
13. Geheimhaltung
- Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen.
14. Übergabeprotokoll-Verweis
- Details zum Zustand der übergebenen Hardware ergeben sich aus dem jeweiligen Übergabeprotokoll, welches integrierender Bestandteil des Vertrages ist.