1. Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der EVENTcash (Directsoft Solution OG) im Bereich Vermietung von Kassensystemen, Softwarebereitstellung sowie damit verbundener Dienstleistungen.
  • Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsgegenstand

  • Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Überlassung von Kassensystemen („EVENTcash“) inklusive Hardware und Software zur temporären Nutzung.
  • Die Geräte bleiben im Eigentum von EVENTcash. Es wird ausschließlich eines zeitlich begrenzten Nutzungsrechts eingeräumt.

3. Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind unmittelbar nach Erhalt ohne Abzug fällig.
  • Bei Zahlungsverzug ist EVENTcash berechtigt, Leistungen auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

4. Nutzung und Sorgfaltspflichten

  • Der Kunde verpflichtet sich zu einer sachgemäßen und sorgfältigen Nutzung der überlassenen Systeme.
  • Insbesondere ist sicherzustellen:
  • Schutz vor Flüssigkeiten, Schmutz und mechanischen Einwirkungen
  • Einhaltung der Betriebstemperatur (5–50 °C)
  • sichere Verwahrung zur Vermeidung von Diebstahl
  • sachgemäßer Transport
  • Eigenmächtige Änderungen oder Manipulationen an Hard- oder Software sind untersagt und führen zum Verlust sämtlicher Ansprüche.

5. Haftung des Kunden

  • Der Kunde haftet uneingeschränkt für sämtliche Schäden, Verlust oder Diebstahl während der gesamten Mietdauer – unabhängig vom Verschulden.
  • Bei Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen (derzeit € 2.500 netto pro Kassensystem, sofern nichts anderes vereinbart wurde).
  • Teilbeschädigungen sind entsprechend der Reparatur- oder Ersatzkosten zu ersetzen.

6. Haftung und Gewährleistung von EVENTcash

  • EVENTcash erbringt Leistungen nach bestem Wissen und Stand der Technik, übernimmt jedoch keine Garantie für einen unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb.
  • Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  • Die Haftung ist der Höhe nach auf die jeweilige Auftragssumme begrenzt.
  • Jegliche Haftung für:
  • entgangenen Gewinn
  • Umsatzausfälle
  • Betriebsunterbrechungen
  • indirekte Schäden oder Folgeschäden

ist ausgeschlossen.

  • EVENTcash haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B. Stromausfälle, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Internetdiensten).

7. Fremdleistungen und Infrastruktur

  • EVENTcash übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit externer Infrastruktur, insbesondere:
  • Internetverbindung
  • Netzwerk (LAN/WLAN)
  • Stromversorgung
  • Hardware von Drittanbietern
  • Dies gilt auch dann, wenn diese durch Dritte im Auftrag des Kunden bereitgestellt werden.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde hat für geeignete Einsatzbedingungen zu sorgen, insbesondere:
  • stabile Internetverbindung
  • ausreichende Stromversorgung
  • geschultes Personal
  • Bei Verletzung dieser Pflichten entfällt jegliche Haftung von EVENTcash.

9. Software und Daten

  • Die Verantwortung für:
  • Dateneingabe
  • Preise
  • steuerliche Richtigkeit

liegt ausschließlich beim Kunden.

  • EVENTcash übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Eingaben oder daraus resultierende Schäden.
  • Der Kunde ist selbst für Datensicherung verantwortlich.

10. Support und Service

  • Supportleistungen erfolgen im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Ein Anspruch auf sofortige Fehlerbehebung besteht nicht.
  • Vor-Ort-Betreuung stellt keine Garantie für störungsfreien Betrieb dar.

11. Rückgabe

  • Die Geräte sind zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
  • Schäden sind unverzüglich zu melden.

12. Vertragsdauer und Kündigung

  • Verträge gelten für die jeweils vereinbarte Mietdauer.
  • Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
  • Erfolgt eine Kündigung durch den Kunden nicht spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn, ist EVENTcash berechtigt, einen angemessenen Storno- bzw. Aufwandersatz in Rechnung zu stellen.
  • Dieser Aufwandersatz umfasst insbesondere bereits erbrachte Leistungen, Vorbereitungsarbeiten, Reservierungen sowie entgangene Dispositionsmöglichkeiten und kann bis zur Höhe der vereinbarten Auftragssumme betragen.

13. Geheimhaltung

  • Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen.

14. Übergabeprotokoll-Verweis

  • Details zum Zustand der übergebenen Hardware ergeben sich aus dem jeweiligen Übergabeprotokoll, welches integrierender Bestandteil des Vertrages ist.